Stromerzeuger 600 kVA / 480 kW mieten
-
Mietpark Standort: 79235 Vogtsburg (Freiburg im Breisgau)
Wo suchen Sie?
- Bedienpersonal verfügbar
- Lieferung und Abholung möglich
- Überregionale Vermietung möglich
- 24 Stunden-Lieferung möglich
Preise pro Miettag
Mietzeitraum | Preis inkl. 19%MwSt. | Preis netto |
---|---|---|
Tagespreis auf Anfrage | ||
Wochenpreis auf Anfrage | ||
Monatspreis auf Anfrage | ||
Mindestmietdauer : 1 |
Unverbindliche Kaufanfrage
Für: Stromerzeuger 600 kVA / 480 kW
Details
Stromerzeuger Diesel, Dauerleistung 600 kVA / 480 kW bei cos phi 0,8, 400 Volt/ 50 Hz, Drehzahlregelung elektronisch, Kraftstoffverbrauch bei 100% Last ca. 120 Liter/h, Inhalt Kraftstofftank 1.045 Liter, 69 dBA in 7 m, Gerätemaße in cm ca. L/B/H 606 x 244 x 275, Gewicht ca. 10.500 kg Betriebsbereit.
Leistungsabnahme über: Anschlussschiene mit Bolzen M12
In der Nähe von: Freiburg im Breisgau, Müllheim, Lahr/Schwarzwald, Bad Krozingen, Breisach am Rhein, Offenburg, Lörrach, Schönwald im Schwarzwald, Feldberg Schwarzwald, St. Blasien
Rental-Portal Produkt-ID: 3392301
Technische Daten
Stromgenerator Typ | Mobil |
Modell | 600 kVA |
Downloads
Mietbedingungen | Download |
Mietbedingungen
Erläuterungen Miettarife:
Tagespreis 2 bis 5 kW Aggregate:
Im Tagespreis sind 8 Betriebsstunden enthalten, jedoch ohne Kraftstoff.
Jede weitere Betriebsstunde wird mit 2,00 Euro inkl. Mwst nachberechnet.
Wochenendpreis 2 bis 5 kW Aggregate:
Im Wochenendpreis sind 20 Betriebsstunden enthalten, jedoch ohne Kraftstoff.
Jede weitere Betriebsstunde wird mit 2,00 Euro inkl. Mwst nachberechnet. Mietbeginn Freitag ab 12:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr.
Wochenpreis 2 bis 5 kW Aggregate:
Im Wochenpreis sind 8 Betriebsstunden pro Tag enthalten, jedoch ohne Kraftstoff.
Jede weitere Betriebsstunde wird mit 2,00 Euro inkl. Mwst nachberechnet.
Mietpreis 12 bis 2.000 kVA Aggregate:
Tagespreis im angegebenen Miettarif.
Mietpreis Lastwiderstände:
Lastwiderstände haben einen Grundpreis. Der Grundpreis beinhaltet die ersten 7 Tage, für jeden weiteren Tag berechnen wir 1/7 des Grundpreises.
Mietpreis Lichtmasten:
Lichtmasten haben einen Grundpreis. Der Grundpreis beinhaltet die ersten 7 Tage, für jeden weiteren Tag berechnen wir 1/7 des Grundpreises.
Mietpreis Zubehör:
Zubehörartikel haben einen Grundpreis. Der Grundpreis beinhaltet die ersten 7 Tage, für jeden weiteren Tag berechnen wir 1/7 des Grundpreises.
Mietvertrag:
Grundsätzlich wird ein Mietvertrag auf Grundlage Ihres bestellten Tarifes und Laufzeit ausgestellt. Am Ende der Mietperiode wird anhand des Betriebsstundenzählers die tatsächliche durchschnittliche Anzahl der Betriebsstunden ermittelt. Sollte dieser Durchschnittswert einer anderen Tarifstufe entsprechen, wird der Tarif über die gesamte Mietperiode rückwirkend angepasst.
Rabatte Aggregate & Zubehör:
Mietzeit ab 29 Miettage
Mietzeit ab 92 Miettage
Mietzeit ab 183 Miettage
Mietzeit ab 365 Miettage
Rabatte für längere Mietzeiten werden nicht rückwirkend gewährt. Der Rabatt ist abhängig von der Mietdauer.
Sollte die tatsächliche Mietzeit kürzer sein, wird der bereits gewährte Rabatt nach Mietende nachberechnet.
Transport:
Für die Entladungen und Beladung von Aggregaten ohne Fahrgestell muss der Mieter Maschinen bereitstellen (Stapler, Kran usw.).
Nicht im Vorfeld kalkulierbare Zeiten vor Ort (Wartezeiten, Kontrollen, außergewöhnliche Abladebedingungen etc.) werden nachberechnet.
Kraftstoff:
Auf Nachberechnung, die Tanks werden voll angeliefert und bei der Rückgabe wird der fehlende Kraftstoff (Benzin oder Diesel bei Aggregaten bis 5 kW, Diesel bei Aggregaten bis 19 kVA und Heizöl bei Aggregaten ab 20 kVA (Energiegesetz Kapitel 1, §3 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1)) berechnet. Das Verwenden von Heizöl (im Winter mit Fliessverbesserer) ist nur bei Geräten ab 60 kVA bei ortsfestem Betrieb gestattet. Bei Schäden durch keine Verwendung eines Fliessverbesserers im Winter und bei der Verwendung von Heizöl bei Dieselaggregaten von 5 kW bis 40 kVA werden wir Ihnen dadurch entstehende Kosten in Rechnung stellen.
Wartung:
Jede 100 Betriebsstunden (2 bis 5 kW Aggregate), jede 300 Betriebsstunden (12 und 19 kVA Aggregate) und jede 500 Betriebsstunden (20 bis 2000 kVA Aggregate) zu Lasten des Mieters. Aggregate im Notstrombetrieb alle 365 Tage Wartung zu Lasten des Mieters. In der Wartungspauschale sind alle Material- und Personalkosten enthalten, ausgenommen sind Reisekosten. Die Reisekosten werden auf Nachkalkulation nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Es gelten unsere Personaltarife für Wartungen und vor Ort Anwesenheit, sowie der Tarif Servicefahrzeug.
Versicherung:
mit Selbstbeteiligung die Höhe richtet sich je nach Mietgerät. Zubehör kann nicht versichert werden.
Lieferung/Selbstabholung:
Nach schriftlichem Auftrag, wenn vorrätig.
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen unsere allgemeinen Mietbedingungen zugrunde.
Allgemeine-Mietbedingungen | Download |